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   OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 11 ME 316/10   

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https://dejure.org/2010,21758
OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 11 ME 316/10 (https://dejure.org/2010,21758)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.10.2010 - 11 ME 316/10 (https://dejure.org/2010,21758)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 11 ME 316/10 (https://dejure.org/2010,21758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abgrenzung der Zuständigkeit von Ausländerbehörde und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Berufung auf drohende Blutrache im Heimatland

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 AsylVfG; § 31 Abs. 3 AsylVfG; § 60 Abs. 1 AufenthG
    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als aussschließlich entscheidungsbefugte Behörde für die Entscheidung über das Vorliegen eines materiellen Asylvorbringens; Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Antrags eines Türken gegen seine Abschiebung bei Klage gegen die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
    Abschiebungsverbot, krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis, Blutrache, psychische Erkrankung, Posttraumatische Belastungsstörung, Suizidgefahr, Retraumatisierung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als aussschließlich entscheidungsbefugte Behörde für die Entscheidung über das Vorliegen eines materiellen Asylvorbringens; Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Antrags eines Türken gegen seine Abschiebung bei Klage gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als aussschließlich entscheidungsbefugte Behörde für die Entscheidung über das Vorliegen eines materiellen Asylvorbringens; Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Antrags eines Türken gegen seine Abschiebung bei Klage gegen die ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 11 ME 316/10
    Die gegenteilige - soweit ersichtlich ohne nähere Begründung erstmals im Schreiben vom 18. Juni 2008 gestellte - Diagnose durch Dr. C., der den Antragsteller nach seinen Angaben behandelt, genügt nicht den an die Feststellung dieses komplexen Krankheitsbildes zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 ff.), lässt etwa vollkommen offen, welches Ereignis bei dem im Bundesgebiet geborenen Kläger überhaupt zur Traumatisierung geführt haben soll, und gibt - zumal im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - deshalb auch keinen Anlass zu weiteren gerichtlichen oder behördlichen Aufklärungsmaßnahmen von Amts wegen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2006 - 1 LB 22/05

    Irak, Gebietsgewalt, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 11 ME 316/10
    Während etwa der VGH München (Urt. v. 9.8.2010 - 11 B 09.300091 -, juris, Rn. 38) die Frage ohne nähere Begründung verneint, sie vom OVG Hamburg in der bereits vom Verwaltungsgericht ziti erten Rechtsprechung (Beschl. v. 5.12.2008 - 5 Bf 45/07 AZ - juris) unter Bezugnahme auf das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Urt. v. 27.1.2006 - 1 LB 22/05 -, InfAuslR 2007, 256 ff.) differenziert beantwortet wird, hat sie der 2. Senat des erkennenden Gerichts offen gelassen (vgl. Urt. v. 24.3.2009 - 2 LB 643/07 -, juris, Rn. 54) und wird sie jedenfalls in erstinstanzlichen Entscheidungen (und in der Literatur) teilweise bejaht (vgl. die Nachweise bei Hruschka/Löhr, NVwZ 2009, 205 ff. unter IV 2).
  • OVG Hamburg, 05.12.2008 - 5 Bf 45/07

    Abschiebungsverbot: Eine auf Blutrache zurückgehende Bedrohung als politische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 11 ME 316/10
    Während etwa der VGH München (Urt. v. 9.8.2010 - 11 B 09.300091 -, juris, Rn. 38) die Frage ohne nähere Begründung verneint, sie vom OVG Hamburg in der bereits vom Verwaltungsgericht ziti erten Rechtsprechung (Beschl. v. 5.12.2008 - 5 Bf 45/07 AZ - juris) unter Bezugnahme auf das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Urt. v. 27.1.2006 - 1 LB 22/05 -, InfAuslR 2007, 256 ff.) differenziert beantwortet wird, hat sie der 2. Senat des erkennenden Gerichts offen gelassen (vgl. Urt. v. 24.3.2009 - 2 LB 643/07 -, juris, Rn. 54) und wird sie jedenfalls in erstinstanzlichen Entscheidungen (und in der Literatur) teilweise bejaht (vgl. die Nachweise bei Hruschka/Löhr, NVwZ 2009, 205 ff. unter IV 2).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 11 ME 316/10
    Während etwa der VGH München (Urt. v. 9.8.2010 - 11 B 09.300091 -, juris, Rn. 38) die Frage ohne nähere Begründung verneint, sie vom OVG Hamburg in der bereits vom Verwaltungsgericht ziti erten Rechtsprechung (Beschl. v. 5.12.2008 - 5 Bf 45/07 AZ - juris) unter Bezugnahme auf das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Urt. v. 27.1.2006 - 1 LB 22/05 -, InfAuslR 2007, 256 ff.) differenziert beantwortet wird, hat sie der 2. Senat des erkennenden Gerichts offen gelassen (vgl. Urt. v. 24.3.2009 - 2 LB 643/07 -, juris, Rn. 54) und wird sie jedenfalls in erstinstanzlichen Entscheidungen (und in der Literatur) teilweise bejaht (vgl. die Nachweise bei Hruschka/Löhr, NVwZ 2009, 205 ff. unter IV 2).
  • VG München, 09.04.2014 - M 23 K 11.30325

    Herkunftsland: Afghanistan

    Die Frage, ob im Fall von Blutrache auch eine (Klein-) Familie eine soziale Gruppe im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylVfG sein kann, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend ablehnend beantwortet (vgl. BayVGH, U.v. 9.8.2010 - 11 B 09.30091 - juris Rn. 38; OVG SH, U.v. 27.1.2006 - 1 LB 22/05 - juris Rn. 39; differenzierend OVG Hamburg, B.v. 5.12.2008 - 5 Bf 45/07.Az - juris Rn. 20 ff; offen NdsOVG, B.v. 19.10.2010 - 11 ME 316/10 - juris Rn. 4; U.v. 24.3.2009 - 2 LB 643/07 - juris Rn. 54).
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